Wie kann ich für später vorsorgen?

Denken Sie vielleicht auch manchmal: „Wer wird sich einmal um meine Grabstätte kümmern?“ Eine Dauergrabpflege-Vereinbarung für die eigene Grabstätte ermöglicht bereits zu Lebzeiten, alles verbindlich zu regeln. Wer mitten im Leben steht, hat damit die Möglichkeit, alles nach seinen Wünschen vorab festzulegen und somit seinen Angehörigen schwierige Entscheidungen abzunehmen. So stellen Sie sicher, dass die Grabpflege und die pflanzliche Gestaltung der späteren Grabstätte über die gesamte Ruhezeit professionell ausgeführt werden – und zwar ganz nach Ihren Vorstellungen. 

Mit der Bestattungsvorsorge haben Sie die Möglichkeit, die Gestaltung der eigenen Beisetzung sowie die Durchführung der Trauerfeier nach Ihren persönlichen Wünschen festzulegen. Angefangen von der Auswahl des Sarges über die Gestaltung der Traueranzeige bis hin zur Dekoration der Trauerhalle und der Durchführung der Beisetzung können alle Einzelheiten vertraglich vereinbart werden. Die Bestattungsvorsorge wird von Ihrem Friedhofsgärtner in Zusammenarbeit mit kompetenten Bestattungsinstituten angeboten. Für die Verträge gelten die gleichen Qualitäts- und Sicherheitsfaktoren wie für die Dauergrabpflege-Verträge.

Gute Gründe für die persönliche Vorsorge sind dann gegeben, ...

  • ... wenn Sie die Bestattungsart sowie die Gestaltung und die Pflege des Grabes schon zu Lebzeiten selbstbestimmen wollen.
  • ... wenn Sie Ihren Angehörigen die Last der späteren Grabpflege abnehmen möchten.
  • ... wenn Sie sicher sein möchten, dass später alles in Ihrem Sinne geregelt ist.
  • ... wenn Sie wenn Sie Ihren Angehörigen einen würdevollen Ort der Erinnerung erhalten wollen.
  • ... wenn Sie wenn Sie Ihre Angehörigen auch finanziell entlasten wollen.

 

 

Welche Möglichkeiten gibt es?

Bei einem vorsorgenden Dauergrabpflege-Vertrag können auf Wunsch Gestaltung und die Pflege der Grabstätte bis ins Detail festgelegt werden. 

Die Vorteile der Dauergrabpflege

  • Laufzeiten bis zum Ablauf der Grabnutzung möglich (mindestens 2 Jahre)
  • individueller Leistungsumfang wählbar
  • jährliche Abrechnungen und Zahlungen entfallen
  • garantierte Sicherheit durch vertragliche Vereinbarung
  • garantierte Qualität aufgrund regelmäßiger Kontrollen
  • keine Preissteigerungen während der Vertragslaufzeit
  • besonderer Kündigungsschutz
  • auch als Vorsorge für die eigene Grabstätte möglich