Wer pflegt das Grab, wenn ich es nicht kann?

Das Gedenken in gute Hände legen

Ganz gleich, ob es sich heute um das Grab eines lieben Angehörigen oder später um die eigene Grabstätte handelt – diese Frage bewegt nicht nur ältere Menschen. Denn ob man alleinstehend ist, die Kinder an einem anderen Ort wohnen oder man aus Alters- oder gesundheitlichen Gründen nicht mehr dazu in der Lage ist: Die Pflege einer Grabstätte ist in unserer heutigen Zeit nicht mehr selbstverständlich. 

Damit diese Frage nicht unbeantwortet bleibt, gibt es die genossenschaftlich organisierte Dauergrabpflege der badischen Friedhofsgärtner. Im Auftrag des Kunden übernimmt der Gärtner dabei über viele Jahre hinweg vertrauensvoll die sorgfältige und fachgerechte Grabpflege. 

Was kann mir der Friedhofsgärtner abnehmen?

Individueller Service für viele Jahre

Welche Arbeiten der Friedhofsgärtner für Sie im Rahmen der genossenschaftlich organisierten Dauergrabpflege übernehmen soll, bestimmen Sie ganz individuell nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen. Das Spektrum reicht vom regelmäßigen Gießen der Grabstätte bis hin zur hochwertigen Gestaltung und der fachgerechten Pflege. Auf Wunsch übernimmt Ihr örtlicher Friedhofsgärtner den persönlichen Blumengruß an besonderen Gedenktagen. Vor allem weiß er, welche Bedeutung ein gepflegtes Grab für Angehörige hat und welchen Trost es spendet. 

Bei der Dauergrabpflege bestimmen Sie nach einem ausführlichen Gespräch, welche Arbeiten der Friedhofsgärtner langfristig tätigen soll.
Zum Leistungspektrum der badischen Fachbetriebe zählen zum Beispiel: 

  • die gärtnerische Anlage und Gestaltung der Grabstätte
  • die regelmäßige fachgerechte Betreuung und Pflege des Grabes (u.a. Sauberhalten der Grabstätte, Schnitt von Gehölzen und Bodendeckern sowie regelmäßiges Gießen),
  • die jahreszeitliche Wechselbepflanzung mit Frühjahrs-, Sommer- und Herbstpflanzen Ihrer Wahl,
  • das Schmücken der Grabstätte mit Wintergrün oder dauerhaften Wintergestecken,
  • Grabschmuck zu Allerheiligen und Totensonntag sowie zu weiteren persönlichen Gedenktagen (z.B. Geburtstag, Hochzeitstag etc.),
  • die Erneuerung der Grabfläche nach Senkschäden oder Folgebeisetzungen,
  • die Erneuerung der gesamten gärtnerischen Anlage in vereinbarten Zeitabständen.

Was kostet Dauergrabpflege?

Dauergrabpflege ist günstiger, als Sie glauben

Weil die Dauergrabpflege keine Einheitspflege ist und ganz individuell festgelegt werden kann, lässt sich die Kostenfrage nicht pauschal beantworten. Neben dem Umfang der vereinbarten Leistungen kommt es darauf an, ob es sich um eine Erdgrabstätte oder eine Urnengrabstätte handelt und wie lange die Ruhefristen bzw. die Vertragslaufzeiten sind. Entscheidend ist auch, ob sich die Grabstätte auf einem Friedhof in der Stadt oder einer ländlichen Gemeinde befindet. Die Pflege eines Urnengrabes kann beispielsweise weniger als 50 Cent am Tag kosten. 

Vertrauen durch vertragliche Sicherheit

Haben Sie sich dazu entschieden, die Pflege einer Grabstätte langfristig in die Hände eines Friedhofsgärtners zu legen, wird ein Dauergrabpflege-Vertrag geschlossen. Dieser Dauergrabpflege-Vertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Ihnen und der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner unter Mitwirkung des Friedhofsgärtners. Eine solche Vereinbarung kann sowohl zu Lebzeiten als Vorsorgeregelung für das eigene Grab als auch später durch die Hinterbliebenen getroffen werden. Die Kosten, die für die vereinbarten Leistungen entstehen, werden komplett bei Abschluss des Vertrages an die Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner gezahlt. Die Gelder werden nach streng festgelegten Richtlinien mündelsicher angelegt. Dies hat den Vorteil, dass über die gesamte Laufzeit hinweg keinerlei Preissteigerungen entstehen, weil diese aus den erwirtschaftenden Kapitalerträgen gedeckt werden.

Sprechen Sie auch gerne mit dem Friedhofsgärtner in Ihrer Nähe. Er wird Sie individuell beraten und Ihnen ein unverbindliches Angebot über die langfristige Pflege einer Grabstätte erstellen. Für weitere Informationen können Sie sich auch an die örtlichen Friedhofsverwaltungen wenden oder kontaktieren Sie uns.

Welche Sicherheiten gibt es?

Vertrauensvoller Service mit Garantie

Die sichere Geldanlage der für die Dauergrabpflege eingezahlten Beträge steht im Vordergrund unserer wirtschaftlichen Tätigkeit. Strenge Anlagerichtlinien, die ebenso wie das Ergebnis der Anlagen selbst offengelegt werden, sind Grundlage unseres Handelns. Zur Risikominimierung findet eine angemessene Kapitalstreuung statt. Risikobelastete Geldanlagen sind gemäß unseren Anlagerichtlinien ausgeschlossen. Wir werden jährlich durch den Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband geprüft, so dass für unsere Kunden ein Höchstmaß an Sicherheit gewährleistet ist.

Bei der Dauergrabpflege können Sie individuell wählen, welche Arbeiten der Friedhofsgärtner für Sie übernehmen soll. Das Spekrum reicht von der einfachen Plege der Grabfläche bis hin zur außergewöhnlichen Grabgestaltung und -bepflanzung. 

In regelmäßigen Abständen kontrolliert die Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG die Ausführung der vereinbarten, gärtnerischen Leistungen auf den Friedhöfen. Sollte sich dabei herausstellen, dass ein Friedhofsgärtner nicht mehr in der Lage ist, die vereinbarten Pflegearbeiten auszuführen, so beauftragt die Genossenschaft nach Rücksprache mit dem Kunden eine neue Friedhofsgärtnerei.

Gut zu wissen

In 5 Schritten zur Dauergrabpflege

  1. Sie besprechen mit einem Friedhofsgärtner Ihrer Wahl (muss der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG angeschlossen sein), welche Arbeiten und Leistungen im Rahmen der Dauergrabpflege ausgeführt werden sollen. 
     
  2. Der Friedhofsgärtner erstellt Ihnen ein unverbindliches Angebot und errechnet die Kosten für die vereinbarten Leistungen. Stimmen Sie dem Angebot zu, wird ein Dauergrabpflege-Vertrag abgeschlossen. Der Friedhofsgärtner übernimmt dafür alle Formalitäten.
     
  3. Der Vertrag wird in zweifacher Ausfertigung unterzeichnet.
     
  4. Nachdem der Vertrag von der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eG geprüft und erfasst wurde, erhalten Sie eine Police und die Rechnung. Damit ist der Dauergrabpflege-Vertrag abgeschlossen und wird dann wirksam, wenn Sie die Rechnung gezahlt haben.
     
  5. Die Grabpflege beginnt wie im Vertrag vereinbart: Entweder auf Abruf durch den Auftraggeber, zu einem festgelegten Datum oder – im Falle der eigenen Vorsorge – nach Ableben des Auftraggebers.

Friedhofsgärtner-Suche

Ihr Friedhofsgärtner ist Ihr Partner vor Ort. Mit viel Erfahrung und einer fundierten Ausbildung sind Friedhofsgärtner deshalb die richtigen Ansprechpartner, wenn es darum geht, aus einem Grab eine blühende letzten Ruhestätte zu machen.

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