Eine Frage, die sich viele Menschen stellen, sei es nun, dass sie keine Angehörigen mehr haben oder dass diese in weiter Ferne leben.
Dauergrabpflege ist ein Service der Friedhofsgärtner, der wachsenden Zuspruch genießt. Oft fällt es schwer, regelmäßig die Grabstätte zu besuchen und zu pflegen. Alter und Krankheit, Wegzug oder längerer Auswärtsaufenthalt lassen die laufende, notwendige Grabpflege erschwerlich oder unmöglich werden. Immer mehr Bürger nutzen dieses individuelle Angebot. Es sorgt auch für klare Regelung bei Nachlassangelegenheiten und Testamenten.
Ein Dauergrabpflege-Vertrag wird in der Regel für 2 bis 30 Jahre und länger abgeschlossen. Hierbei ist die Dauer des Grabnutzungsrechtes (kann örtlich verschieden sein) zu beachten.
Die vertraglichen Sicherheiten: Der Dauergrabpflege-Vertrag enthält Angaben über die Grabstätte, die Laufzeit sowie die zu erbringenden Leistungen. Die Genossenschaft, die auch sämtliche Zahlungen an den Friedhofsgärtner vornimmt, verwaltet die jeweiligen Vertragssummen, die als Einmalzahlung bei Vertragsabschluss geleistet werden. Die Genossenschaft legt die Vertragssumme so sicher und so rentabel wie möglich an. Die erwirtschafteten Zinsen werden für Preissteigerungen sowie Zusatzleistungen verwendet. Der beauftragte Fachbetrieb richtet sich in der Gestaltung und Pflege der Grabstätten nach den Kundenwünschen. Die Garantie für eine sorgfältige Betreuung übernimmt die Genossenschaft. Sie ist Ihr Vertragspartner und überwacht die Leistungen des Friedhofsgärtners während der gesamten Vertragsdauer.
Wann soll die Grabpflege beginnen? Der Beginn einer Grabpflege wird im Dauergrabpflegevertrag vereinbart: Entweder nach Vertragsabschluss oder nach dem Ableben des Auftraggebers.
Organisationen: Es bestehen in der Bundesrepublik Deutschland 28 Einrichtungen, die flächendeckend als Genossenschaften oder Treuhandstellen den Bürgern für den Abschluss von Dauergrabpflege-Verträgen zur Verfügung stehen.