Arbeitsgebiet
Das Aufgabengebiet des Gärtners/der Gärtnerin erstreckt sich vorrangig auf das Vermehren und Kultivieren
sowie das Ernten, Aufbereiten und Vermarkten von Pflanzen oder pflanzlichen Produkten. Gärtner/Gärtnerinnen
in der Fachrichtung Friedhofsgärtnerei übernehmen zusätzlich das Anlegen und Pflegen von Grabstätten sowie
Trauerbinderei und Dekorationen.
Berufliche Fähigkeiten
Gärtner/Gärtnerinnen sind durch ihre Berufsausbildung qualifiziert, nachstehende Tätigkeiten selbständig
und unter Beachtung des Natur- und Umweltschutzes sowie der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes am
Arbeitsplatz auszuführen.
Fachrichtung Friedhofsgärtnerei
Erfassen und Beurteilen betrieblicher Abläufe und wirtschaftlicher Zusammenhänge; Einsetzen und Instandhalten
von Maschinen, Geräten sowie Betriebseinrichtungen; Bearbeiten und Pflegen des Bodens; Beurteilen, Verwenden und
Lagern von Erden und Substraten; Verwenden von Pflanzen und pflanzlichen Produkten unter Beachtung ihrer Ansprüche,
Qualitätsstandards und Wirtschaftlichkeit; Einsetzen und Nutzen von Kulturräumen und Kultureinrichtungen; Vermehren
und Kultivieren von Pflanzen; Anlegen, Pflegen und Erneuern von Grabstätten; Berücksichtigen von Friedhofsrecht
und Friedhofsordnungen; Durchführen von Trauerbinderei und Herstellen von Dekorationen; Verkaufen von Pflanzen und
Bindereierzeugnissen; Beraten von Kunden.
Weiterbildung
Nach bestandener Abschlußprüfung zum Gärtner, und mindestens 3 Jahre Berufspraxis kann die Meisterprüfung
abgelegt werden. Die beste Möglichkeit der Vorbereitung ist der Besuch einer einjährigen Fachschule (Meisterschule).
Die wichtigsten Adressen und Ansprechpartner
Gartenbaubetriebe haben sich auf Kreis- und Landesebenen zusammengeschlossen. Die gemeinsame Dachorganisation
ist der Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) in Bonn.